AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: August 2025)

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§ 1 Vorbemerkungen

1.1. Diese AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Verträge, die eine fachmännische Beratung, Projektunterstützung oder Implementierung durch die Harrer Unternehmensberatung GmbH & Co KG (im Folgenden „Auftragnehmer“) zum Gegenstand haben.
1.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
1.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch qualifizierte Mitarbeiter oder Kooperationspartner durchführen zu lassen.
1.4. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen an seinem Standort eine effiziente Auftragsabwicklung ermöglichen.
1.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer sämtliche für die Durchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
1.6. Der Auftraggeber informiert seine Mitarbeiter und ggf. den Betriebsrat rechtzeitig über die bevorstehende Beratung.
1.7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer über parallel laufende oder vergangene Beratungsprojekte umfassend zu informieren.


§ 2 Geltungsbereich und Umfang

2.1. Diese AGB gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde.
2.2. Beratungsaufträge und Vereinbarungen sind nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftraggeber bestätigt und firmenmäßig gezeichnet sind.
2.3. Der konkrete Leistungsumfang wird jeweils vertraglich vereinbart.
2.4. Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
2.5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.


§ 3 Ausführung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung der übernommenen Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.


§ 4 Termine und Fristen

4.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, vereinbarte Termine einzuhalten.
4.2. Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Auftraggebers.
4.3. Verzögerungen, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.
4.4. Mahnungen und Fristsetzungen des Auftraggebers sind schriftlich zu erteilen.


§ 5 Vorzeitige Vertragsauflösung

5.1. Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihren vertraglichen Verpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung nicht nachkommt.
5.2. Wird der Vertrag vorzeitig beendet, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen.
5.3. Erfolgt die Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund, so kann der Auftragnehmer zusätzlich zu den bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung für nachweislich entstandene Aufwendungen und eingeplante Ressourcen verlangen.


§ 6 Schutz des geistigen Eigentums / Urheberrecht

6.1. Alle vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen, Analysen, Programme, Berichte etc. dürfen ausschließlich für den vereinbarten Vertragszweck verwendet werden.
6.2. Eine Weitergabe an Dritte oder Verwendung zu Werbezwecken ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.
6.3. Sämtliche Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer.
6.4. Auch nach Bezahlung gilt das Nutzungsrecht nur für eigene Zwecke des Auftraggebers im vereinbarten Umfang. Jede unautorisierte Weitergabe begründet Schadenersatzansprüche.


§ 7 Gewährleistung

7.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Mängel seiner Leistungen zu beseitigen.
7.2. Der Anspruch auf kostenlose Nachbesserung besteht, wenn der Mangel vom Auftragnehmer zu vertreten ist, und erlischt sechs Monate nach Leistungserbringung.
7.3. Schlägt die Nachbesserung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Wandlung zu.


§ 8 Haftung

8.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.2. Bei Einschaltung Dritter (z. B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) gelten etwaige Ansprüche des Auftraggebers unmittelbar gegenüber diesen als abgetreten.
8.3. Ansprüche des Auftraggebers verjähren binnen sechs Monaten ab Übergabe der Leistung.


§ 9 Verschwiegenheit und Datenschutz

9.1. Der Auftragnehmer sowie seine Mitarbeiter und Partner verpflichten sich zur Verschwiegenheit über alle im Zuge des Auftrages bekannt gewordenen Informationen.
9.2. Der Auftragnehmer darf Berichte und Analysen nur mit Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben.
9.3. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Vertragsende.
9.4. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insb. DSGVO und DSG).


§ 10 Vergütung und Zahlungsbedingungen

10.1. Leistungen nach Zeitaufwand basieren auf einem Achtstundentag; Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten.
10.2. Spesen, Reise- und Materialkosten trägt der Auftraggeber.
10.3. Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
10.4. Bei Festpreisprojekten sind 50 % bei Auftragserteilung und 50 % nach Abschluss fällig.
10.5. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
10.6. Bei Zahlungsverzug fallen Mahnspesen sowie Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) an.
10.7. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen.


§ 11 Abwerbeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Projektlaufzeit und bis 12 Monate danach keine Mitarbeiter des Auftragnehmers einzustellen oder zu beschäftigen. Bei Verstoß ist ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe eines Jahresgehalts des betroffenen Mitarbeiters fällig.


§ 12 Schlussbestimmungen

12.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
12.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
12.3. Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
12.4. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss von Kollisionsnormen und UN-Kaufrecht.
12.5. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.